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Kanzlei Heidbrink Unser Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen.

Vertrauen Sie dem Fachmann.

Rechtsanwalt Lars Heidbrink vertritt Sie zuverlässig und kompetent.

Rechtsanwalt Lars Heidbrink hat an der Universität Zürich studiert und 1996 das Lizenziat erworben. 1999 folgte der Erwerb des Glarner Rechtsanwaltspatents. Nach Stationen als selbständiger Rechtsanwalt und anwaltlicher Berater von Privatpersonen in einem Single Family Office mit weltweiten Standorten ist er seit 15 Jahren in der gesellschaftsrechtlichen Strukturberatung, internationalen Steuerberatung, Estate Planning und Advokatur tätig. Dabei liegt der Fokus auf einer ganzheitlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen. Lars Heidbrink ist ein profunder Kenner der Prozessfinanzierung sowie der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wir vertreten einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Im Mittelpunkt stehen die Fragestellungen unserer Klienten – Privatpersonen und Unternehmen, aber auch anderer Institutionen. Dabei handelt es sich in der Regel um rechtliche Fragestellungen. Aber auch ausserrechtliche Fragestellungen spielen oft eine wesentliche Rolle in der Rechtsberatung und werden deshalb konsequent miteinbezogen. Auf dieser Grundlage suchen wir sachgerechte und adäquate Lösungen für die Bedürfnisse und Ziele unserer Klienten. Dafür verfügen wir über ein Netzwerk von kompetenten Partnern für die Entwicklung des optimalsten Ergebnisses.

Unsere Unabhängigkeit – Ihr Vorteil!

Wir sind eine unabhängige und selbständige Kanzlei, die in keine Interessengruppen eingebunden ist und in keinen Näheverhältnissen zu institutionellen Marktteilnehmern oder Organisationen steht – weder lokal, national noch international. Dies garantiert eine unabhängige Mandatsführung.

Unser Angebot an Sie!

Wir sind rechtsberatend und prozessführend (forensisch) tätig. Dabei decken wir im Zivilrecht im wesentlichen die Bereiche des Gesellschaftsrechts, Arbeits- und Mietrechts, aber auch des Erbrechts und der Nachlassplanung ab. Auch in den sich daraus regelmässig ergebenden Vollstreckungsfragen im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) verfügen wir über hohe Kompetenz.

 

Langjährige Erfahrung verfügen wir in der Unternehmensstrukturierung und im „Estate Planning“ (Gesamt- oder Teilstrukturierung eines Privatvermögens). Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Generationenübergang von Unternehmen oder Privatvermögen. Hier kommt unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Stiftungs- und Trustlösungen im kontinentalen Bereich wie Liechtenstein oder im angelsächsischen Rechtsraum wie den British Virgin Islands (BVI) sowie Guernsey und Jersey zum tragen.

 

Wir sind in diesem Zusammenhang mit allen Fragestellungen des nationalen und internationalen Steuerrechts vertraut.

 

Abgerundet wird unser Angebot mit einer hohen Expertise im Strafrecht und Strassenverkehrsrecht mit der entsprechenden Erfahrung im Strafprozessrecht.